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   BGH, 15.12.1998 - X ZB 2/98   

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BGH, 15.12.1998 - X ZB 2/98 (https://dejure.org/1998,1896)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1998 - X ZB 2/98 (https://dejure.org/1998,1896)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1998 - X ZB 2/98 (https://dejure.org/1998,1896)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 837
  • GRUR 1999, 574
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.09.1997 - X ZB 14/96

    "Textdatenwiedergabe"; Voraussetzungen der Teilung einer Patentanmeldung

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - X ZB 2/98
    Wird eine Anmeldung im Beschwerdeverfahren geteilt, so erstreckt sich die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch auf die Trennanmeldung (Sen.Beschl. v. 23. September 1997 - X ZB 14/96, GRUR 1998, 458, 460 - Textdatenwiedergabe - m.w.N.).
  • BGH, 15.03.1984 - X ZB 6/83

    "Zinkenkreisel"; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf eine Rechtsfrage; Umfang

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - X ZB 2/98
    Sie eröffnen die volle Überprüfung des angefochtenen Beschlusses nach Art einer Revision, ungeachtet dessen, daß das Bundespatentgericht die Zulassung der Rechtsbeschwerde nur zur Klärung der Rechtsfrage für angezeigt gehalten hat, ob bei Versäumung der Frist des § 39 Abs. 3 PatG die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stattfindet (BGHZ 90, 318, 320 - Zinkenkreisel).
  • BGH, 30.03.1993 - VIII ZR 58/93

    Wiedereinsetzungsantrag bei Zuständigkeitserklärung des BayObLG

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - X ZB 2/98
    Dagegen war eine Bindung nicht auch für den Fall beabsichtigt, daß eine Vorinstanz in einem bei ihm gar nicht oder nicht mehr anhängigen Verfahren fälschlich Wiedereinsetzung gewährt (vgl. BGH, Beschl. v. 30. März 1993 - VIII ZR 58/93, BGHR ZPO § 237 - Revisionsgericht 3; Münch.Komm./Feiber, ZPO, § 237 Rdn. 4; für das verwaltungsgerichtliche Verfahren ebenso Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl. (1988), § 60 Rdn. 32; a.A. dies., VwGO, 10. Aufl., aaO; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 60 Rdn. 22; Kopp, VwGO, 11. Aufl., § 60 Rdn. 39 Fußnote 48).
  • BGH, 14.07.1993 - X ZB 9/92

    Gebührenpflicht bei Teilanmeldung

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - X ZB 2/98
    Bereits mit dem Eingang einer formell und materiell wirksamen Teilungserklärung wird die Anmeldung geteilt (Sen.Beschl. v. 14. Juli 1993 - X ZB 9/92, GRUR 1993, 890, 891 - Teilungsgebühren).
  • BGH, 29.04.1969 - X ZB 14/67

    Aufhebung eines Erteilungsbeschlusses des Patentamts - Versagung eines

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - X ZB 2/98
    Diese Zuständigkeit beschränkt sich nicht auf die sachliche Behandlung der Trennanmeldung (vgl. Sen.Beschl. v. 7. Dezember 1971 - X ZB 31/70, GRUR 1972, 474, 475 - Ausscheidungsanmeldung; Sen.Beschl. v. 29. April 1969 - X ZB 14/67, GRUR 1969, 562, 563 - Appreturmittel).
  • BGH, 07.12.1971 - X ZB 31/70

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - X ZB 2/98
    Diese Zuständigkeit beschränkt sich nicht auf die sachliche Behandlung der Trennanmeldung (vgl. Sen.Beschl. v. 7. Dezember 1971 - X ZB 31/70, GRUR 1972, 474, 475 - Ausscheidungsanmeldung; Sen.Beschl. v. 29. April 1969 - X ZB 14/67, GRUR 1969, 562, 563 - Appreturmittel).
  • BPatG, 11.11.1997 - 17 W (pat) 50/96

    Patentanmeldung - Anmeldungsteilung der Anmeldung, Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - X ZB 2/98
    Den an das Bundespatentgericht gerichteten Wiedereinsetzungsantrag vom 26. September 1995 wies es zurück (BPatGE 39, 98 = GRUR 1998, 665).
  • RG, 15.06.1929 - I 65/29

    1. Über die Bedeutung der Bekanntmachung erteilter Patente im Patentblatt neben

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - X ZB 2/98
    Maßgeblich ist vielmehr, ob die unmittelbare Folge der Säumnis, gemessen an dem von der Norm zugrunde gelegten regelmäßigen Verlauf der Dinge, im allgemeinen nachteilig ist (vgl. RGZ 125, 58, 64; Benkard, PatG/GebrMG, 9. Aufl., § 123 Rdn. 7; Schulte, PatG, 5. Aufl., § 123 Rdn. 14).
  • BGH, 07.05.2019 - X ZB 9/18

    Abstandsberechnungsverfahren - Zuständigkeit für patentrechtliche

    a) Wird die Teilung erklärt, nachdem das Verfahren über die Anmelderbeschwerde beim Patentgericht anhängig geworden ist, liegt die Zuständigkeit für die sachliche Prüfung auch der Teilungsanmeldung grundsätzlich beim Patentgericht (BGH, Beschluss vom 23. September 1997 - X ZB 14/96, GRUR 1998, 458, 460 - Textdatenwiedergabe; Beschluss vom 22. April 1998 - X ZB 19/97, GRUR 1999, 148, 149 - Informationsträger; Beschluss vom 15. Dezember 1998 - X ZB 2/98, GRUR 1999, 574, 576 - Mehrfachsteuersystem).

    b) Wird eine Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren geteilt, ist das Patentgericht nicht nur für die sachliche Prüfung der Teilanmeldung zuständig, sondern auch für die formelle Behandlung der Teilungserklärung, soweit nicht eine gesetzliche Vorschrift eine abschließende Empfangszuständigkeit des Patentamts begründet (BGH, GRUR 1999, 574, 576 - Mehrfachsteuersystem).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass über die Rechtzeitigkeit der Gebührenzahlung für eine Teilungserklärung sowie über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist nach § 39 Abs. 3 PatG das Patentgericht zu entscheiden hat, wenn die Anmeldung erst nach Anhängigkeit des Beschwerdeverfahrens geteilt wird (BGH, GRUR 1999, 574, 576 - Mehrfachsteuersystem).

  • BPatG, 27.01.2015 - 23 W (pat) 26/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "III-Nitrid Halbleitervorrichtung mit Grabenstruktur"

    Bei der Auslegung der im Verfahren abgegebenen Erklärung ist nämlich nicht am Wortlaut zu haften, sondern der wahre Wille des Erklärenden ist zu erforschen (so schon BGH GRUR 1966, 146, 148 - Beschränkter Bekanntmachungsantrag; vgl. BGH GRUR 1999, 574, 576 - Mehrfachsteuersystem; BPatGE 16, 200, 207; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 34 Rd. 256, 425).

    Ungeachtet des Umstands, dass die bloße Beschränkung der Patentanmeldung nicht generell mit einem Verzicht im Rechtssinne gleichgesetzt werden kann (vgl. BGH GRUR 2004, 138, 141; BGH GRUR 1987, 510, 511 - Mittelohr-Prothese; vgl. BGH GRUR 1967, 413, 416 - Kaskodeverstärker; BPatG MittdtschPatAnw 2007, 414, 416 - Optisches System; Beil, Die Wiederaufnahme fallengelassener Patentansprüche im Erteilungsverfahren, GRUR 1974, 495, 496 ff; Benkard, PatG, 10. Aufl., § 34 Rd. 158a), hat die Anmelderin hier aber durch ihre zusätzliche Erklärung hinreichend deutlich gemacht, dass sie endgültig davon absieht, die - im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Erfindung - problematischen Teile der Anmeldung in dem anhängigen (Stamm-)Verfahren weiterzuverfolgen und dadurch den Verfahrensstoff begrenzt (zu verfahrensrechtlichen Erklärungen, die zu einer (verbindlichen) Begrenzung des Prozessstoffs führen vgl. auch: BGH GRUR 1999, 574, 576 - Mehrfachsteuersystem; BGH GRUR 2004, 138, 141; BGH GRUR 1966, 146, 149: "Verzicht auf die Weiterverfolgung" in Abgrenzung zu einem "Verzicht auf materiellen Patentschutz"; vgl. m. w. N. aus der Rspr. auch: Busse, PatG, 7. Aufl., § 34 Rd. 155: "... bindender Verzicht auf einzelne Anmeldungsteile im Sinn einer gegenständlichen Beschränkung mit der Wirkung, dass diese nicht mit Erfolg zum Gegenstand des Erteilungsantrags gemacht werden können ...").

  • BGH, 16.12.2008 - X ZB 14/08

    Gehäusestruktur

    Der Senat hat jedoch bereits entschieden, dass die Bindung an die gewährte Wiedereinsetzung nach der Entstehungsgeschichte des § 123 Abs. 4 PatG nicht eintreten soll, wenn eine Vorinstanz in einem bei ihr gar nicht oder nicht mehr anhängigen Verfahren fälschlich Wiedereinsetzung gewährt (Sen. Beschl. v. 15.12.1998 - X ZB 2/98, GRUR 1999, 574, 576 - Mehrfachsteuersystem).
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